Stiftungsrecht

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatstiftungen als auch Stiftungen nach dem „Bundes Stiftungs- und Fondsgesetz“. Unsere Anwälte beraten sowohl bei Errichtung von Stiftungen sowie der Änderung von Stiftungserklärungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen. Neben dieser Beratertätigkeit agieren Partner unserer Kanzlei auch als Mitglieder von Stiftungsvorständen.