Arbeitsrecht und Sozialrecht
Unsere Kanzlei vertritt und berät in allen Aspekten des Arbeitsrechts insbesondere
- bei Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht
- beim Abschluss von Arbeitsverträgen und Auflösungsfragen
- bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- in Kollektivvertragsangelegenheiten
- in sämtlichen Fragen betrieblicher Mitbestimmung
- bei Pensionszusagen
- bei der Abgrenzungen zu anderen Vertragsverhältnissen wie freier Dienstvertrag, etc.
- in Anfechtungsfragen nach der Arbeitsverfassung, dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, etc.